Scroll down

Whistleblowing

WHISTLEBLOWING

Gemäß dem Lgs. D. 24/2023 und dem Lgs. D. 231/2001 sind Unternehmen verpflichtet, einen Kanal für "Whistleblowing"-Meldungen einzurichten, um Fehlverhalten nachzugehen. Whistleblowing-Meldungen werden von Mitarbeitenden oder externen Personen gemacht, die auf Situationen, Fakten oder Umstände gestoßen sind, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass eine Unregelmäßigkeit oder rechtswidrige Handlung stattgefunden hat.

 

Welche Fehlverhalten können eingereicht werden?

  • Administrative, buchhalterische, zivil- oder strafrechtliche Vergehen.
  • Rechtswidriges Verhalten im Sinne des Lgs. D. 231/2001 oder Verstöße gegen die darin vorgesehenen Organisations- und Verwaltungsmodelle.
  • Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Bauexpert AG berühren.
  • Eventuell andere Themen werden nicht berücksichtigt oder an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet.

 

Wie kann eingereicht werden?

Die Meldung kann

  • auf dem Postweg an die Firma Bauexpert versendet werden:
    Bauexpert AG
    z.Hd. RAin Angelika Kofler
    J.-G.-Mahlstraße, 34
    I – 39031 Bruneck (BZ)

oder

  • in den entsprechenden Briefkasten am Firmensitz der Bauexpert (J.-G.-Mahlstraße in 39031 Bruneck) eingeworfen werden,

oder

Sofern die Meldung auf dem Postweg erfolgt, muss dieselbe – um die Vertraulichkeit zu gewährleisten – in einem zweiten Umschlag mit der Aufschrift „Meldung Whistleblowing“ verschlossen werden.

 

Folgende Informationen sollte die Meldung enthalten:

– Wie lautet Ihr Name/Nachname? Inkl. Kontaktdaten z.B. Emailadresse / Postadresse / Telefonnummer.
– In welchem Verhältnis stehen sie zum Unternehmen (Mitarbeiter:in / Lieferant:in / Kund:in ecc.)?
– Um was geht es bei Ihrer Meldung? (Achtung, es muss sich hier um ein offensichtliches Fehlverhalten / Unregelmäßigkeit handeln)
– Was ist passiert? - Wo ist es passiert?
– Wann hat das Fehlverhalten stattgefunden?
– Was war Ihre Verhaltensweise / Vorgangsweise? Hatten sie schon jemanden diesbezüglich informiert? Wurde der Vorfall schon an anderer Stelle gemeldet?
– Haben Sie irgendwelche Dokumente / weitere Informationen, die den Vorfall belegen? Bitte beilegen.

 

Auswertung der Meldung

  • Sie werden innerhalb von 7 Tagen, nach Eingang der Meldung, eine Empfangsbestätigung direkt von RAin Kofler erhalten.
  • Innerhalb 90 Tagen werden Sie eine Benachrichtigung erhalten, in der eine erste Erklärung zu Ihrer Meldung abgegeben wird.
  • Sollte sich herausstellen, dass die „Whistleblowing“ - Meldung nicht belegbar ist oder rein aus böser Absicht abgesendet wurde, so wird die Meldung an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet.